Der Bundesrat strebt eine Ausnahme von Finanzaufsichtsbehörden vom Recht auf Akteneinsicht an. Was bedeutet das? Gerade in solchen Zeiten wie der Finanzkrise soll den Bürgern das Recht auf Akteneinsicht genommen werden.
Geht es nach den Ländern, sollen sämtliche Kontrollstellen im Finanz- und Versicherungssektor wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie ausgenommen werden
Gut, mittlerweile regt sich ein bischen was - aber wer die letzte Zeit aufmerksam die Themen verfolgt hat, weiss wie sowas meist endet, leider...