Warum man lieber keine Youtube-Videos von Musikern in sein Blog einbinden sollte, kann man hier nachlesen.
Im Prinzip steht, trotz der GEMA-Abgaben, das Ganze auf sehr wackligen Rechtsbeinen - also besser Finger davon lassen. Hierzu das Zitat vom Anwalt des Bloggers:
Gema hin oder her, Absprachen bestehen lediglich zwischen YouTube und der GEMA selbst. Der USER allerdings, der einen LINK von YouTube einbindet, ist völlig allein für die Inhalte auf SEINER Webseite verantwortlich. Das Zauberwort ist die “UNERLAUBTE Verbreitung” von ggf. geschützten Inhalten.