D-Link wurde am 6. September 2006 vom Landgericht Frankfurt am Main wegen GPL-Verletzung verurteilt.
Harald Welte, der Projektleiter von gpl-violations.org hat einen Sieg gegen die ständige Verletzung der GNU General Public License davontragen können, wie Golem berichtet. Dazu noch gegen eine recht bekannte Firma, nämlich D-Link. Das Produkt um das es geht ist das Wireless G Netzwerk Media Storage von D-Link.
D-Link hat unberechtigter weise die Programme msdosfs, initrd und mtd verwendet. D-Links Vertrieb erfüllt nicht die Lizenzvereinbarungen der GPL, da der Lizenztext der GPL nicht beigelegt und der Quellcode nicht offen gelegt wurde.
Im Blog von Kristian Köhntopp, könnt ihr ein Teil aus der Urteilsbegründung lesen. Das Komplette Urteil als PDF gibt es hier.